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Heizungsförderung

KfW Heizungsförderung

KfW Heizungsförderung

Meldung vom 28.05.2024 / KfW, Inlandsförderung

Heizungsförderung: Ab sofort Antragstellung für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für Wohneigentümergemeinschaften möglich

Die KfW weitet die Heizungsförderung plangemäß auf weitere Antragstellergruppen aus: Ab sofort steht die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auch Eigentümerinnen und Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zur Verfügung. Der Bund stellt für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Haushalt bereit, die als Zuschüsse direkt bei der KfW beantragt werden können. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erfolgt die Zusage digital und automatisiert in wenigen Minuten. Über die Zuschussförderung hinaus bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Ziel der Förderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.

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